
(...) Angesichts dieser Erkenntnisse und der Kritik in der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung beschlossen, den Datenabruf im ELENA-Verfahren um zwei Jahre zu verschieben und die Federführung für das Verfahren auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu übertragen. Die rechtlichen Prüfungen zur konkreten Ausgestaltung des Beschlusses sind noch nicht abgeschlossen. (...)