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Frage von Anton G. •

Frage an Rainer Arnold von Anton G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Arnold,

die Generalstaatsanwaltschaft Dresden lehnt die Bearbeitung des Falls des Oberst Georg Klein mit dem Hinweis ab, dass dies nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle. Nach Auffassung der Dresdner Juristen liege in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts vor - ein Krieg also.

Bisher ist das ja nur die Einschätzung einer Staatsanwaltschaft, wenn es auch eine recht hoch angesiedelte ist. Was würde es eigentlich bedeuten, wenn jetzt unter diesen Vorbedingungen ein Prozess zustande kommt und damit ein deutsches Gericht anerkennt, dass in Afghanistan ein Krieg im Sinne des Völkerrechts herrscht?

Um die Frage noch genauer zu machen: Die Bundesrepublik führt dann ganz offiziell einen Krieg - aber was denn für einen? Einen Angriffskrieg dürfen wir laut Grundgesetz nicht führen. Ein Verteidigungskrieg ist es aber auch nicht - sonst wäre ja der Verteidigungsfall beschlossen worden, oder nicht?

Ich hoffe Sie können mir bei meinen Fragen weiterhelfen und danke Ihnen im Voraus schon mal für Ihre Mühen. Ich habe diese Frage auch an die Verteidigungspolitischen Sprecher der anderen im Bundestag vertretenen Parteien gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Anton Gorodezky

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gorodezky,

mit Ihren Fragen sprechen Sie einen durchaus heiklen Punkt in der derzeit laufenden Debatte zum Afghanistaneinsatz der Bundeswehr an.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat den Fall Oberst Klein an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe überwiesen, da nach ihrer Auffassung im Raum Kundus zumindest zeitweise ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts nicht auszuschließen ist.

Ich habe mich mit Verfassungsrechtlern beraten, die dies ähnlich sehen. Sie betrachten aber einen Einsatz deutscher Truppen trotz dieser Feststellung für durchaus verfassungskonform, da ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts nicht mit der Definition von Krieg gleichzusetzen ist.

Ich weiß, dass dies Ihre Fragen nicht in Gänze beantworten kann, für mich selbst ist diese Aussage auch unbefriedigend.

Ich erhoffe mir von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, dass hier eine umfassende Prüfung und Klarstellung der Rechtslage erfolgt. Aussagen über einen eventuellen Prozess sind mir aber zu spekulativ.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold