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Es werden nur Fragen und Antworten gezählt, welche während aktueller Kandidaturen und Mandate gestellt wurden. Solche aus vergangenen Kandidaturen und Mandaten werden nicht berücksichtigt.
Die Anforderungen sehen vor, dass nicht mehr als 28 Einzelangaben erfragt werden dürfen. Daraus ergeben sich maximal 14 Vornamen plus die jeweilige Anzahl.