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Frage von Ralph P. •

Frage an Philipp Mißfelder von Ralph P. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Mißfelder,

soeben lese ich, dass Sie Lena Meyer-Landrut für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen werden. Die Kriterien für diese Auszeichnung sind auszugsweise: "...an Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z. B. auch Verdienste im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden."

Ohne den Sieg von Frau Meyer-Landrut schmälern zu wollen, muss ich mich doch wundern, dass das Trällern eines nicht selbstgeschriebenen Liedes den o.g. Anforderungen genügen soll. Insbesondere der letzte Satz "Eine einzelne Leistung genügt im Allgemeinen nicht" sollte dem entgegen stehen, auch um eine Inflation der Verleihung zu vermeiden. Auch eine Zurückstellung der eigenen Interessen von Frau Meyer-Landrut vermag ich nicht zu erkennen, insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Vorteile, die sie aus diesem Erfolg erzielen wird. Demgegenüber wäre jede/-r ehrenamtliche Betreuer/-in eines Sportvereins allein aufgrund seines/ihres (in keiner Weise vergüteten!) langjährigen und mit hohem zeitlichen Aufwand verbundenen Engagements ein geeigneterer Kandidat, während der zeitliche Aufwand von Frau Meyer-Landrut sich doch sehr in Grenzen hielt. Wie rechtfertigen Sie also diese Nominierung?

Mit freundlichen Grüßen,

Ralph Paczkowski

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Antwort ausstehend von Philipp Mißfelder
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