
Zur Bewertung der Gesetzesänderung muss diese insgesamt in den Blick genommen werden. Aus dieser Sicht ergibt sich eine vorteilhafte Lage für den Kläger.
Foto: Karsten Prausse
Zur Bewertung der Gesetzesänderung muss diese insgesamt in den Blick genommen werden. Aus dieser Sicht ergibt sich eine vorteilhafte Lage für den Kläger.
Eine Änderung des WEG ist vorerst nicht geplant. Die Novellierung des WEG im Jahr 2020 brachte dem Kläger stattdessen viele Vorteile und Erleichterungen.
Eine detaillierte Beantwortung zur Frage der Europarechtskonformität der Cannabislegalisierung ist erst nach Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs möglich.
Die Legalisierung von Cannabis in engen Grenzen verbunden mit wissenschaftlicher Begleitung kann als gute, abgewogene Lösung betrachtet werden.
Dennoch hat sich der Gesetzgeber bewusst dafür entschieden, dass Pflichtteilsrecht weiterhin gesetzlich zu gewährleisten, um der gegenseitigen familiären Verantwortung Rechnung zu tragen:
Ein Lastenausgleich ist weder politisch beschlossen noch geplant.