(...) Die Begründungspflicht besteht grundsätzlich gemäß § 39 VwVfG für einen Verwaltungsakt. Hier stellt sich die Frage, ob die Bundestagsverwaltung schon den förmlichen Verwaltungsakt erlassen hat? (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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