
Antwort 07.09.2017 von Petra Seifert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Umfang der Möglichkeit der Mitsprache der Bürger und Bürgerinnen in Deutschland sind meiner Auffassung verfassungsgemäß weitreichend.


Der Umfang der Möglichkeit der Mitsprache der Bürger und Bürgerinnen in Deutschland sind meiner Auffassung verfassungsgemäß weitreichend.