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Petra Pau
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Frage von Johannes H. •

Frage an Petra Pau von Johannes H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrte frau pau,

jetzt weiß ich allerdings nicht, ob sie die richtige ansprechpartnerin sind, jedoch könnten sie die frage vielleicht weiterleiten.
es geht um die frage der doppelten staatsbürgerschaft. ein freund von mir, gebürtiger mosambikaner, lebt seit über 15 jahren hier in deutschland. er hat mit seiner (deutschen) partnerin zwei kinder, arbeitet als schweißer, bezahlt ordnungsgemäß seine steuern und hat sich noch nie was größeres zu schulden kommen lassen. warum verwährt man ihm die doppelte staatsbürgerschaft und damit auch das wahlrecht? gibt es für ihn keine möglichkeit seine staatsbürgerschaft zu behalten und zusätzlich die deutsche staatsbürgerschaft zu erlangen, um ihn ein gewisses mitbestimmungsrecht einzuräumen? schließlich ist er in deutschland voll intergiert. In anderen eu-staaten bekommen einwanderer doch auch die jeweilige staatsbürgerschaft, wenn sie eine gewisse zeit hier leben.

mit freundlichen grüßen
johannes huck

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Antwort von
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Sehr geehrter Johannes Huck,

Sie rennen bei mir offene Türen ein. Aber das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht ist noch immer antiquiert. 1999 hatte die damalige SPD-Grünen-Regierung die doppelte Staatsbürgerschaft auf die Tagesordnung der Bundespolitik gesetzt. Auf meiner Web-Seite www.petrapau.de finden Sie unter „Lesbares“ eine Broschüre, mit der ich das unterstützt hatte. Aber das Vorhaben scheiterte am massiven Widerstand der Unions-Parteien. Hessens Ministerpräsident Roland Koch startete seinerzeit gegen die doppelte Staatsbürgerschaft sogar eine groß angelegte Unterschriftenkampagne. Sie wurde von vielen Kommentatoren als „rassistisch“ beschrieben. Später gab es noch eine Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Schröder und seinem französischen Partner. Zwischen beiden Ländern sollte eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht werden. Aber auch das war eher eine PR-Aktion, die obendrein verpuffte und die Ihre Frage kaum tangierte, weil es um zwei EU-Staaten ging. Voriges Jahr hatte die Fraktion DIE LINKE im Bundestag beantragt, Nicht-EU-Bürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, wenigstens ein kommunales Wahlrecht einzuräumen. Aber auch das wurde von der aktuellen Regierungs-Koalition, nunmehr von der Union und der SPD, abgelehnt. Ich halte das alles für misslich und rückwärtsgewandt. Mit einer republikanischen Gesellschaft hat das nichts zu tun, ebenso wenig mit Integration. Und so gilt auch in dieser Frage: Deutschland ist in Vielem ein EU-Entwicklungsland. Kurzum: Sie haben mich auf Ihrer Seite. Ich kann Ihre Frage auch gerne weiterleiten. Aber wirksamer wäre es, wenn Sie und andere ihr berechtigtes Anliegen nachdrücklich jenen mitteilen, die sich mit ihren überholten Auffassungen noch immer für eine moderne Mehrheit halten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Pau

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