Portrait von Peter Winter
Peter Winter
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Winter zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Alfred K. •

Frage an Peter Winter von Alfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Winter,

in Ihrer Antwort vom 15.9. äußern Sie Verständnis für die Klage der ÖDP bzgl. des Wahl-o-maten. Gleichzeitig möchten Sie an der 5%-Hürde festhalten. Ich bin der Meinung, daß Sie sich hier widersprechen. Wer für Chancengleichheit ist, sollte das auch auf ganzer Linie sein. Die 5%-Hürde ist undemokratisch, da Sie die großen, von Konzernspenden aufgepäppelten, Parteien bevorzugt. Es bleibt zu hoffen, daß diese Hürde im Zuge der europäischen Harmonisierung fällt! Hätten Sie genauso Verständnis gehabt, wenn z. B. die Partei "Die Republikaner" (die enttäuschte CSU-Wähler geradezu aufsaugt) gegen den Wahl-o-maten geklagt hätte? Bitte bedenken Sie bei Ihrer Antwort, daß diese Partei nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet wird und gerichtlich bestätigt demokratisch u. verfassungstreu ist (z. B. OVG Berlin 6.4.2006 Az. OVG 3 B 3.99). Halten Sie weiterhin an der 5% Hürde fest?

freundl. Grüße
Kleinhenz

Portrait von Peter Winter
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kleinhenz,

danke für Ihr Interesse am politischen Geschehen. Ihre letzte Frage zuerst: Ja, ich halte weiterhin an der 5%-Hürde fest. Aus der eigenen Geschichte wissen wir ganz genau, wo es ohne diese Grenze hinführt. Vergleichen Sie auch nur, wie viele Regierungen Italien (ohne die Hürde) nach dem Krieg hatte mit Deutschland. Die Abschaffung der 5%-Klausel führt m.E. zu einer zu großen Zersplitterung der Parlamente (vgl. Weimarer Republik). Im Übrigen haben die Verfassungsväter und -mütter durch die Auszählverfahren der Stimmen nach d´Hondt und Hare-Niemeyer die kleineren Parteien sogar begünstigt. Vergleichen Sie nur wie viele Stimmen ein CSU-Kandidat für den Einzug ins Parlament braucht und wie viele jemand einer kleineren Partei braucht.
Zum Wahl-o-mat: Sofern Parteien auf dem Boden der Verfassung stehen, sollten sie zum Wahl-o-mat Zugang haben - letztlich auch die Republikaner. Sie bemerken zwar richtig, dass diese als Partei vom Verfassungsschutz nicht mehr beobachtet werden, das gilt jedoch nicht für einzelne Repräsentanten dieser Partei. Und ob die Partei durch die Nichtbeobachtung gleich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen ist für mich zumindest mehr als fraglich.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Winter MdL