(...) 146 GG lässt sich zudem auch keine Anwendungspflicht entnehmen. Sie enthält keinen Auftrag zum Erlass einer neuen Verfassung und ändert nichts daran, dass das Grundgesetz die dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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