Mit welchem nachgelagerten Prozess stellt der Hamburger Senat sicher dass soetwas nie wieder passiert?
Eine Mitarbeiterin des Sozialgerichts in Hamburg soll jahrelang Akten in ihrem Büro gebunkert und teils vernichtet haben. Nachdem der Verhandlungstermin im Sommer aufgehoben wurde, steht sie jetzt als Angeklagte vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, in 53 Fällen Verwahrungsbruch begangen zu haben. Vereinfacht gesagt: Sie soll zwischen Dezember 2020 und März 2023 als Mitarbeiterin des Hamburger Sozialgerichts zahlreiche Schriftsätze und Datenträger in ihrem Büro versteckt haben.
https://www.mopo.de/hamburg/gericht/hamburger-gerichtsmitarbeiterin-versteckt-jahrelang-akten/

Sehr geehrter Herr S.,
die rund 80.000 Beschäftigten der Stadt Hamburg arbeiten äußerst korrekt und engagiert in Interesse des Gemeinwohls und der Bürgerinnen und Bürger. Kriminelles Verhalten Einzelner lässt sich aber nicht völlig ausschließen und muss konsequent verfolgt werden. Dazu dient ein entsprechendes Kontrollsystem und eine Innenrevision, die Fälle wie den von Ihnen genannten aufdeckt, nach rechtsstaatliche Grundsätzen verfolgt und zur Anklage bringt.
Im Übrigen sind unberechtigte Aktenvernichtungen wie in dem von Ihnen angesprochenen Fall nach der mittlerweile weitgehend erfolgten Umstellung auf elektronische Akten in Zukunft nicht mehr möglich. Es gibt dabei ein gut kontrolliertes Berechtigungskonzept. Die Löschung von elektronischen Akten ist nur wenigen Administratoren möglich. Auch einzelne Aktenbestandteile können ohne Dokumentation des Löschenden und der Uhrzeit nicht mehr entfernt werden. Zudem werden automatisch Backups der elektronischen Akten erstellt, mit denen gelöschte Akt rekonstruiert werden können.
Freundliche Grüße
Peter Tschentscher