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Peter Rzepka
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Frage von Bernd W. •

Frage an Peter Rzepka von Bernd W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rzepka,
aus den Medien erfahre ich, daß mit Einführung des Gesundheitsfonds
a) mit Kostensteigerungen und
b) bei weiter steigenden Kosten das Risiko allein von den Versicherten getragen und nicht mehr solidarisch (vom Arbeitgeber / Arbeitnehmer) finanziert werden soll.
Erschreckend war für mich die Unwissenheit der Parlamentarier über diesen Umstand.
Ist Ihnen dies bekannt und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Aus meiner Sicht kann nur der ein Risiko tragen, der auch Einfluß auf die Entwicklung nehmen kann und hier ist in erster Linie die Politik gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Wilnat

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wilnat,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.10.2008, in der Sie Ihre Sicht zum Gesundheitsfonds darlegen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit wir weiterhin allen Bürgern und Bürgerinnen eine gute Gesundheitsversorgung bieten können, ist die Einführung des Gesundheitsfonds wichtig. Über mehr Transparenz und Wettbewerb und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen wollen wir, dass die Qualität weiter steigt und die Mittel effizienter eingesetzt werden.

Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein längerfristig tragfähiges Fundament gestellt. Ab dem 01. Januar 2009 werden die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger, der Mitglieder der Krankenkassen sowie die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln im Gesundheitsfonds gebündelt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine Grundpauschale sowie Zuschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen der Versicherten. In den Fonds fließen ab 2009 auch die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Steuermitteln zur pauschalen Abgeltung der Aufwendung der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen, wie die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Dies ist eindeutig die gerechtere Form der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die in dem Gesundheitsfonds vorgesehene Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages ist ein erster Schritt zu einer Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten. Denn die Fixierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bedeutet, dass dann keine schleichende Erhöhung der Beiträge mehr möglich ist. Damit verteuern in Zukunft steigende Gesundheitsausgaben nicht mehr automatisch den Faktor Arbeit.

Durch den Gesundheitsfonds erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen. Die Krankenversicherungen müssen über die Produkte, also über ihre Leistungen, konkurrieren. Bisher gab es nur einen Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes. Das wird sich zukünftig ändern, denn wir schaffen mit der Reform einen echten Wettbewerb der Krankenkassen um die Versicherten. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher wettbewerbsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Wie bisher haben die Versicherten die individuellen Möglichkeiten, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen pauschalen Beitrag erheben. Der Druck, mit den Mitteln auch effizient zu wirtschaften, nimmt durch diese Preistransparenz deutlich zu. Wenn ein Zusatzbeitrag erforderlich wird, muss die betreffende Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Der Zusatzbeitrag sorgt also dafür, dass die Versicherten in Zukunft in Euro und Cent erfahren, wie mit ihren Geldern gewirtschaftet wird. Damit können Versicherte auf einen Blick erkennen wie gut ihre Kasse dabei arbeitet. Das war eine wichtige Forderung der Union.

Das Bundeskabinett legt per Rechtsverordnung den zukünftigen einheitlichen Beitragssatz fest. Am 07.10.2008 wurde ein Entwurf dieser Verordnung beschlossen. Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt künftig 14,6%, der ermäßigte Beitragssatz 14,0% (für Versicherte ohne Krankengeldanspruch [z.B. Selbstständige]). Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9% Beitragssatzpunkten, der nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht. Festzuhalten ist, dass das neue Finanzierungssystem nicht nur aus einem einheitlichen Beitragssatz besteht. Es wird suggeriert, der Krankenversicherungsschutz koste den Versicherten bei jeder Kasse gleich viel. Das wird aber nicht der Fall sein, denn das neue System beinhaltet auch die Erhebung oder gar Rückerstattung von Pauschalbeträgen. Auch im neuen System bleibt die Kassenindividualität gewahrt. Nur der Druck, mit den Mitteln effizient zu wirtschaften, nimmt zu. Dies kommt den Versicherten entgegen. Sie haben auch die individuellen Möglichkeiten in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen. Im Übrigen werden höhere Beiträge nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch die allgemeine Ausgabenentwicklung, die demographischen Veränderungen, die medizinisch-technischen Entwicklungen und allgemeine Kostensteigerungen.

Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiterhin eine umfassende und gute Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu brauchen wir eine solide Finanzierungsgrundlage der Sozialversicherungssysteme. Der Gesundheitsfonds ermöglicht einen Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Rzepka, MdB