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Peter Rzepka
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Frage von Georg W. •

Frage an Peter Rzepka von Georg W. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Rzepka,

von ihrem Parteifreund Dieter Althaus wird seit geraumer Zeit ein Bürgergeld, der Ministerpräsident NRWs, Rüttgers, fordert steuerfinanzierte Beihilfen um geringe Renten armutssicher zu machen - dieses wird in Grundeinkommenskreisen als ein Weg in Richtung Grundrente gesehen.
Wie stehen Sie zu diesen Themen? Können Sie sich ein Bürgergeld oder ein bedingungsloses Grundeinkommen vorstellen?

Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort,
und freundliche Grüsse:

Georg Weisfeld

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weisfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Vorschläge der Ministerpräsidenten Althaus und Rüttgers zum "solidarischen Bürgergeld" und zur Grundrente sind Beiträge zur politischen Diskussion um die Reform der Sozialversicherungssysteme und des Steuersystems, die aber von einer Umsetzung aus vielen Gründen noch weit entfernt sind.

Das Althaus-Modell geht davon aus, dass alle Menschen gerne und freiwillig arbeiten, auch wenn sie ein Grundeinkommen erhalten. Ein Erwachsener würde 800 Euro vom Staat bekommen, abzüglich 200 Euro für eine Kranken- und Pflegeversicherung, der Rest wäre frei verfügbar. Ohne Zweifel sind beim Althaus-Modell einige Ansätze bemerkenswert, wie z. B. die Einführung einer Pauschalsteuer mit Freibetrag und die Abschaffung von Subventionen. Das jetzige System mit seinem Verteilungs- und Kontrollaufwand verursacht hohe Kosten und ist zu wenig transparent und effizient. In Berlin haben wir im November 2007 auf dem kleinen Landesparteitag der CDU über das "solidarische Bürgergeld" differenziert diskutiert. Für uns ist klar: Eine Anpassung der heutigen Sozialversicherungssysteme ist wegen des demografischen Wandels und anderer Veränderungen der Verhältnisse eine ständige Aufgabe.

Es ist davon auszugehen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitnehmern durch den Erhalt des "solidarischen Bürgergeldes" weniger Anreize hat zu arbeiten, wie viele es sein werden, kann niemand vorhersagen. Sollten es sehr viele sein, was Kritiker befürchten, würde dies unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft und deren Stabilität haben. Ein derart gewagtes Experiment durchzuführen ist in meinen Augen nicht zu verantworten. Andere Vorschläge wie die der FDP gehen nicht von einem bedingungslosen Bürgergeld aus. Danach müssen als Voraussetzung für eine Unterstützung durch den Staat Bedürftigkeit und Arbeitswilligkeit vorliegen. Erhebliche Bürokratiekosten wären die Folge.

Eine Mindestrente für langjährige Beitragszahler (mindestens 35 Jahre), wie sie Ministerpräsident Jürgen Rüttgers fordert, sollte aus nachfolgenden Gründen nicht eingeführt werden. Es würde eine Abkehr vom bisherigen Rentensystem vollzogen, bei dem der Umfang der Beiträge und nicht die Dauer der Einzahlungen über die Höhe der Rente entscheidet. Da Rentenansprüche an Beiträgen verfassungsrechtlich abgesicherte Eigentumsrechte begründen, könnte eine Auflösung des Zusammenhangs von Beitrag und Rente verfassungsrechtlich problematisch sein. Die Kosten werden für das Jahr 2030 auf bis zu 4,5 Milliarden Euro beziffert. Sie sind damit kaum finanzierbar. Eine Absicherung für endgültig aus dem Erwerbsleben Ausgeschiedene ist bereits durch die Grundsicherung gegeben. Diese soll helfen, Menschen in einer Notsituation aufzufangen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Peter Rzepka