Antwort 15.09.2021 von Peter Rehbein parteilos
Die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland geht davon aus, dass das Kopftuch als religiöses Symbol zu werten ist und daher bei einer Tätigkeit im Staatsdienst unabgebracht ist (...).

entspricht
Die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland geht davon aus, dass das Kopftuch als religiöses Symbol zu werten ist und daher bei einer Tätigkeit im Staatsdienst unabgebracht ist (...).