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Antwort von Peter Ramsauer
CSU
• 17.09.2013

(...) Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist entbehrlich geworden, da für die darin noch enthaltenen Regelungen kein praktischer Bedarf mehr bestand. Insbesondere die Vorschriften für die unterschiedliche Anwendungs- und Ausführungspraxis in den Ländern hatten sich erledigt. (...)

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