Antwort 17.09.2013 von Peter Ramsauer CSU
(...) Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist entbehrlich geworden, da für die darin noch enthaltenen Regelungen kein praktischer Bedarf mehr bestand. Insbesondere die Vorschriften für die unterschiedliche Anwendungs- und Ausführungspraxis in den Ländern hatten sich erledigt. (...)

