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Peter Ramsauer
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Frage von Klaus Dr. med. R. •

Frage an Peter Ramsauer von Klaus Dr. med. R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Ramsauer, zur sog. Verzahnung ambulant-stationär. Die Politik hat dieses Thema endlich entdeckt, aber ich war. z.B. 36 Jahre bis 2001 - dann Zwangsruhestand - als internistischer Belegarzt ambulant und stationär tätig, zuletzt mit 4 weiteren Kollegen kooperativ in 2 Gemeinschaftspraxen. Viele Patienten habe ich gemeinsam mit dem Hausarzt über Jahrzehnte betreut, Doppeluntersuchungen waren überflüssig, die stationäre Verweilsdauer unter dem Durchschnitt. Trotz Zusicherungen in Sonntagsreden hat dieses extrem patientfreundliche und kostengünstige System keine Unterstützung erhalten - durch die Änderung der Kassengebührenordnung = EBM 2000 plus ist das System durch teils massive Honorarverfall akut gefährdet. Eine Besserung ist durch das sog. DRG-Modell möglich, aber wann kommt es?
Noch eine Frage zu Frau Schmidt: Die politische Vorgeschichte der Gesundheitsministerin als Mitglied des Bundes Westdeutscher Kommunisten vor ihrem SPD-Beitritt ist Ihnen wohl bekannt, wie ich Ihren letzten Äußerungen entnehmen kann.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Reichel,

zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt „wiederentdeckt“ habe. Zwar bemühe ich mich, neben allen anderen Anfragen auch die an mich gerichteten Fragen hier bei Abgeordnetenwatch zeitnah zu beantworten. Leider gelingt dies allein aufgrund der Fülle aber nicht immer.

Die von Ihnen angesprochene Notwendigkeit der Verzahnung des ambulanten mit dem stationären Versorgungsbereich sollte eigentlich unbestritten sein. Nur scheinen hier gesetzliche Regelungen wenig zu greifen, solange die Akzeptanz bei den Gesundheitsakteuren selbst nicht in dem erwünschten Maß vorhanden ist. Immer wieder wird die Politik gerade auf diesem Gebiet mit unterschiedlichsten Vorwürfen konfrontiert. Aus den Reihen der Krankenhäuser heißt es oftmals, eine stärkere Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung sei der Königsweg. Aus den Reihen der niedergelassenen Fachärzteschaft heißt es, ein solcher Weg führe zur Austrocknung der bewährten wohnortnahen Versorgung, die sich durch das enge Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten auszeichnet. Auch ich denke, eine verbesserte Kooperation zwischen beiden Sektoren tut not. Sie liefern in Ihrer Frage dankenswerter Weise höchst einleuchtende Argumente. Eins der Stichworte: Vermeidung von Doppeluntersuchungen.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform wird (wieder einmal) der Versuch unternommen, das Anreizsystem für eine sektorenübergreifende Leistungserbringung nachhaltig voranzubringen. Um die Verzahnung ambulant-stationär im „gelebten“ Versorgungsalltag tatsächlich zu verbessern, erscheint mir allerdings mehr notwendig zu sein als gesetzliche Bestimmungen. Entscheidender ist wohl die Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, wenngleich sicher auch Fragen der Honorierung eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Ich wünsche mir und allen Beteiligten deshalb dringend, dass die derzeitigen Schwierigkeiten bei der Erarbeitung einer gerechten ärztlichen Honorarordnung im Interesse der Patientinnen und Patienten schnellstmöglich überwunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB

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