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Peter Ramsauer
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Frage von Axel S. •

Frage an Peter Ramsauer von Axel S. bezüglich Gesundheit

Sie sind Mitglied im Gesundheitssausschuss des Deutschen Bundestages. Deshalb erlaube ich mir, Sie zu fragen:
Als schwerstbehinderter mit Pflegestufe und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit bin ich besonders gelackmeiert.
Zuerst wurde die Leistung bei Familienangehörigen abgesenkt. Durch Minderung der Zulage für Schwerbehinderte und durch Erhöhung des nunmehr pauschalierten Regelsatzes bekomme ich faktisch weniger ausgezahlt. Die Bundesregierung meint dazu, dies müsse hingenommen werden. Im Eckregelsatz sind in der Einzelposition 2,53 Euro für Eigenanteile/Rezeptgebühren enthalten. Tatsächlich müssen Grundsicherungsbezieher MEHR als 1 % bzw. MEHR als 2 % zuzahlen. Der Regelsatz beträgt für Angehörige 310.00 Euro. Zuzahlen müssen wir aber 42,00 bzw. 84 Euro im Jahr; das macht mindestens 3.50 Euro monatlich, obwohl der Regelsatz nur 2,53 Euro hergibt. Es geht aber noch weiter. Als pflegebedürftige Person haben wir noch einmal 2 % zuzuzahlen für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das macht nochmal 42,00 bzw. 84,00 Euro im Jahr. Hinzu kommen Zuzahlungen für Medikamente, für die es keinen Ersatz gibt, die aber bei bestimmten Erkrankungen notwendig sind. Hinzu kommen Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig aber notwendig sind bei bestimmten Erkrankungen wie Elektrolyte usw. Für Nahrungsmittel stehen einem Familienangehörigen 114,60 Euro monatlich zur Verfügung. Können Sie davon leben? Wie kann ein Schwerstkranker davon leben, wenn die zusätzlichen Belastungen wie oben beschrieben abgezogen werden??? Wie stellen Sie sich dazu??? Sind Sie bereit, dies überprüfen zu lassen?

Mit Gruß Splitthoff

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Splitthoff,

zunächst bitte ich Sie um Nachsicht, dass ich Ihre Anfrage erst jetzt „wiederentdeckt“ habe. Zwar bemühe ich mich, neben allen anderen Anfragen auch die an mich gerichteten Fragen hier bei Abgeordnetenwatch zeitnah zu beantworten. Leider gelingt dies allein aufgrund der Fülle aber nicht immer.

In Ihrer Frage zur Zuzahlungsverpflichtung von schwerstbehinderten Beziehern von Grundsicherung sprechen Sie mich als vermeintliches Mitglied des Gesundheitsausschusses an. Entgegen Ihrer Vermutung gehöre ich diesem Ausschuss nicht an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich mich zu den von Ihnen angesprochenen Detailfragen auf allgemeine Bemerkungen beschränke.

Zur Angemessenheit der sog. Überforderungsklauseln in Höhe von 2% bzw. 1% für chronisch Kranke bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Ich denke, dass die Begrenzung der Zuzahlungsverpflichtungen bei chronisch Kranken auf 1% des zur Verfügung stehenden Einkommens ein angemessener Schutz vor sozialen Härten darstellt. Sie stellen darauf ab, dass Sie daneben noch weitere unvermeidbare Kosten für medizinisch notwendige Hilfen etwa im Bereich nicht verschreibungspflichtiger Medikamente oder von Nahrungsergänzungsmitteln aufzubringen hätten. In diesem Punkt müssten nach meiner Einschätzung die Sie behandelnden Ärzte in Verbindung mit Ihrer Krankenkasse bei gutem Willen eine Lösung finden können, die Sie von diesen Kosten freistellt. Eben weil diese Kosten für medizinisch Notwendiges, also von den Kassen im Einzelfall erstattungsfähige Leistungen, aufzubringen sind, sollte es Wege geben, diese Aufwendungen in den Schutz der Überforderungsklauseln einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB

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