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Peter Ramsauer
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Frage von Michael S. •

Frage an Peter Ramsauer von Michael S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

die Zentrierung von Facharztleistungen wird von Ihrer Politik propagiert, d.h. Facharztleistungen sollen im Krankenhaus erbracht werden. Alle meine Patienten, insbesondere die nicht mobilen älteren Patienten sind darüber entsetzt, dass sie dann möglicherweise keine wohnortnahe Versorgung mehr haben werden.( Ich bin niedergelassener Pneumologe in Velbert.) Auch Fachärzte haben bei chronischen Erkrankungen eine partielle hausärztliche Funktion. Auch Fachärzte sprechen mit Patienten und beraten diese. Glauben Sie, dass angestellte Fachärzte im Krankenhaus billiger arbeiten ?
Glauben Sie wirklich, dass die Kollegen Doppeluntersuchungen ständig absichtlich aus finanziellen Gründen durchführen ?
Bei einem budgetierten System ist jeder der oberhalb des Budgets liegt, dankbar über jede Untersuchung die bereits erbracht ist, da logischerweise jede unnötige Untersuchung im budgetierten System ein Verlust an Resourcen für den Leitungserbringer bedeutet. Ich kenne keinen Kollegen der sein Budget nicht überschreitet. Glauben Sie, dass die Privatleistungen zurückgehen, wenn Kassenleistungen zu mehr als 30 % nicht bezahlt werden ? Wird die nicht zu einer Verstärkung der sogenannten Zweiklassenmedizin führen ? Stimmen Sie dem Gesundheitsreformgesetz zu ?

MFG

Dr. Michael Sachs

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Sachs,

in Ihrer Frage unterstellen Sie, dass mit der Gesundheitsreform eine Zentrierung der fachärztlichen Versorgung auf den Krankenhausbereich einherginge. Dies jedoch ist nicht vorgesehen. Zwar haben gerade einzelne SPD-Gesundheitspolitiker vehement die Forderung nach einer "Überwindung der ambulant/stationären Sektorenabgrenzung" erhoben. Einer solchen Forderung hat sich aber nicht zuletzt die CSU erfolgreich widersetzt.

Eine generelle Öffnung der Krankenhäuser für die fachärztliche Versorgung würde das bewährte System der fachärztlichen Versorgung mit seinen besonderen Vorzügen gefährden. Zu diesen von Ihnen zu Recht ins Feld geführten Vorzügen zählen vor allem die patientennahe Versorgung sowie das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und behandelndem niedergelassenem Arzt.

In den Eckpunkten hat die Union deshalb besonderen Wert auf die Festlegungen gelegt: "Die ambulante ärztliche Versorgung stützt sich weiterhin auf freiberuflich tätige Hausärzte und Fachärzte sowie in besonderen Fällen auf die Behandlung am Krankenhaus…. Eine generelle Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Tätigkeit ist nicht vorgesehen."

Zur Behebung der unstreitig bestehenden Probleme an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Behandlung gerade im Bereich der Anschlussheilbehandlungen erscheint es allerdings vernünftig, die besonderen ambulanten Fähigkeiten der Kliniken stärker für die medizinische Versorgung zu nutzen. Bereits mit der Gesundheitsreform 2004 wurden deshalb die Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung für bestimmte Bereiche in den Kliniken verbessert. Mit der Gesundheitsreform sollen diese Behandlungsmöglichkeiten für hochspezialisierte Leistungen ausgeweitet und konkretisiert werden. Vorzüge: Gerade schwerstkranke Patienten mit seltenen Krankheiten sind auf eine enge Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung – also auf eine Behandlung "aus einer Hand" - angewiesen.

Eine generelle Öffnung der Kliniken für die fachärztliche Versorgung ist weiter nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Ramsauer

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