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Peter Ramsauer
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Frage von Michael H. •

Frage an Peter Ramsauer von Michael H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

sie geben in Ihrer Antwort auf die Frage des Herrn A. K. - der, nebenbei bemerkt wenig Ahnung hat von was Er da redet - folgendes wieder:

"Auch in Anbetracht der defizitären Haushaltslage hat die Bundesregierung daher jüngst beschlossen, eine nationale ökologische Luftverkehrsabgabe für alle Passagiere zu erheben, die von einem inländischen Flughafen abfliegen. Sie wird differenziert ausgestaltet nach Treibstoffverbrauch und Lärmemission der eingesetzten Flugzeuge."

ich halte fest: SIE (also die Burndesregierung) brauchen Geld. Warum machen Sie den scheinheiligen Umweg über die Umwelt? Warum nicht fromm und frei heraus: wir brauchen Geld. ?

Sie als BVM sollten eigentlich wissen, ist der Luftverkehr wahrscheinlich das einzige Verkehrssystem, das sich selbst trägt: Flugsicherungsgebühren, Landegebühren, Infrastrukturabgaben undundund.

Man vergleiche mal die Kosten und die enstehenden Nutzungsgebühren, zum Beispiel beim Binnenschff vs. das Flugzeug. Wie rechtfertigen Sie denn Ausgaben in Milliardenhöhe (Z.Bsp. Rhein-Main-Donau Kanal , ein Lieblingsprojekt Ihrer Partei) für ein Nischensystem das keinen müden Euro Gewinn generiert gegenüber dem System Luftfahrt das sich selbst trägt und Gewinne generiert, die ja erklerkliche Steuern nach sich ziehen ?

GERADE deswegen werden Flugkraftstoffe bei gewerblich genutzten Luftfahrzeugen nicht besteuert.

Die gesamte Luftfahrtbranche ist von der Krise und auch dem Vulkanaschedesaster, an dem Ihr Haus in Form des LBA ja wohl beteiligt war, geschädigt genug, ich fordere Sie auf auf die Abgabe, die ungerecht und ungerechtfertigt ist, zu verzichten.

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Sehr geehrter Herr Höck,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie Ihren Unmut bezüglich der Luftverkehrsabgabe geäußert haben und deren Verzicht fordern. Gern möchte ich Ihnen des Sachverhalt näher erklären.

Ich möchte voranstellen, die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer sollen im Rahmen des Sparpakets, das am 6./7. Juni 2010 von der Bundesregierung beschlossen wurde, ab 2011 jährlich 1 Mrd. Euro zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Der vom federführenden Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Gesetzesentwurf wurde in das Haushaltsbegleitgesetz, das das Kabinett am 1. September 2010 beschlossen hat, eingefügt.

Im Rahmen der Ressortabstimmung wurden auch die von Ihnen, sehr geehrter Herr Höck, vorgetragenen Punkte diskutiert. Letztlich konnten sich die beteiligten Ministerien auf folgende Kompromisse einigen:

- Der Steuersatz ist abhängig vom Zielort.

- Abflüge in Länder, deren größter Verkehrsflughafen in einer Entfernung von maximal 2.500 Kilometern vom Flughafen Frankfurt am Main entfernt liegt, werden mit einem Steuersatz von 8,- Euro belegt.

- Für Entfernungen ab einer Distanz von mehr als 2.500 bis maximal 6.000 Kilometern wird ein Steuersatz von 25,- Euro erhoben, Entfernungen über 6.000 Kilometer mit dem Höchstsatz von 45,- Euro belegt.

- Als Steuerschuldner werden die Luftfahrtunternehmen herangezogen.

Bei Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten ab 2012 werden die Einnahmen auf die Luftverkehrsteuer angerechnet und die Steuersätze entsprechend gesenkt.

Mitte 2012 wird eine Evaluierung der Steuer durchgeführt, um die Auswirkungen auf den Luftverkehr und die Wirtschaft zu überprüfen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, bei gegebenenfalls negativen Folgen für die Luftverkehrswirtschaft gegenzusteuern.

Der Luftfrachtverkehr wird allerdings nicht besteuert werden, da er in einem intensiven und preissensiblen internationalen Wettbewerb steht.

Schließlich soll es Ausnahmeregelungen geben für bestimmte sogenannte Inselverkehre, Flüge zu medizinischen Zwecken, Rundflüge, Flugbesatzungen, Kinder unter zwei Jahren sowie Flüge zu militärischen oder hoheitlichen Zwecken. Auch bei einem Flugabbruch fällt die Steuer nicht an.

Zudem unterliegen Abflüge nach Zwischenlandungen grundsätzlich nicht der Besteuerung. Soweit die Zwischenlandung, die zu einem Umsteigen führt, aber die in * 2 Nummer 5 des Gesetzentwurfs bestimmten Fristen überschreitet, gilt die Reise als beendet. Auf diese Weise werden so genannte "länger gewollte Zwischenaufenthalte" von üblichen Wartezeiten bei Transit-, Transfer- und Zubringerflügen abgegrenzt. Weitere Ausnahmen waren in den Ressortabstimmungen nicht einigungsfähig.

Sehr geehrter Herr Höck, ich habe durchaus Verständnis für die nach wie vor auch von Ihnen geäußerten Vorbehalte gegen die geplante Steuer. Ich möchte aber auch mit meiner umfassenden Erklärung um Verständnis werben für den Beschluss der Bundesregierung, ein Sparpaket zur Haushaltskonsolidierung auf den Weg zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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