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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Beate Dr. P. •

Frage an Peter Ramsauer von Beate Dr. P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

wird die CSU nach der Bundestagswahl eine Regierungskoalition eingehen, auch wenn in entsprechenden Koalitionsverträgen die Einführung von Volksentscheiden (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksgesetzgebung) verbindlich ausgeschlossen wird?

Viele Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Beate Puck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Dr. Puck,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung von Volksabstimmungen. Ich möchte Ihnen hiermit meine differenzierte Auffassung zu diesem nicht ganz einfachen Thema erläutern:

Die Demokratie lebt von dem Interesse und der Mitwirkung der Bürger an der politischen Entscheidungsfindung. Selbstverständlich muss sich die Politik Gedanken darüber machen, wie sie die Bürger näher an die politischen Entscheidungsprozesse heranführen kann. Auf kommunaler Ebene kann eine Gesetzgebung durch Volksabstimmungen in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Auf der kommunalen Ebene geht es in der Regel um Sachverhalte, über die sich alle Bürger mit vertretbarem Aufwand informieren können. Die Situation auf Bundesebene ist jedoch damit nicht vergleichbar. Die Komplexität der Materien ist auf Bundesebene in aller Regel ungleich größer. Den Bürgern wäre es in den meisten Fällen kaum zuzumuten, sich in die Einzelheiten der jeweils anstehenden Fragen einzuarbeiten. Zudem sind - anders als in einer Gemeinde - auf Bundesebene in vielen Fällen Fragen zu entscheiden, von denen jeweils nur kleine Gruppen der Gesamtbevölkerung betroffen sind. Die Mehrheit der Bevölkerung würde sich für solche Volksbegehren mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht interessieren. Dabei bestünde die Gefahr, dass in solchen Fällen eine verschwindend kleine Minderheit - insbesondere organisierte Interessensvertreter und Lobbyisten - Ziele durchsetzen könnte, die auf parlamentarischem Wege keine Chance hätten und die unter Umständen dem Allgemeinwohl geradezu zuwiderlaufen. Letztlich könnten auf diese Weise sogar die politischen Parteien Vorhaben durchsetzen, für die sich im Deutschen Bundestag keine Mehrheit finden würde. Darin kann ich keine Stärkung der Demokratie erkennen.

Es gibt allerdings einen Bereich, bei dem die CSU die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene befürwortet: Wir fordern Volksabstimmungen in allen Fällen, in denen wichtige Zuständigkeiten von den EU-Mitgliedstaaten auf die Europäische Union übertragen werden sollen. Gleiches gilt bei jeder weiteren Erweiterung der Europäischen Union um weitere Mitgliedstaaten. Bei der Zuständigkeitsübertragung auf die Europäische Union (EU) ist eine Volksabstimmung deshalb gerechtfertigt, weil hier die gewählten Vertreter des deutschen Volkes - der Deutsche Bundestag - grundsätzlich dauerhaft ihre Entscheidungsmacht in der jeweiligen Angelegenheit an die europäische Ebene abgeben und damit auf ihren Einfluss auf die künftigen politischen Entscheidungen in diesem Bereich zugunsten der Europäischen Union verzichten. Diese Entscheidung hat somit eine andere Qualität als die herkömmlichen Beschlüsse des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner "normalen" Gesetzgebung. Denn bei der herkömmlichen Gesetzgebung kann der Bundestag eine einmal getroffene gesetzgeberische Entscheidung jederzeit wieder zurücknehmen oder abändern, während er dies nach einer Übertragung von Souveranitätsrechten auf die EU in den davon betroffenen politischen Bereichen gerade nicht mehr kann.

Darüber hinaus ist es auch gerechtfertigt, den Beitritt weiterer Staaten zur Europäischen Union einer Volksabstimmung in Deutschland zu unterwerfen, weil es sich bei jedem Beitritt in der Sache um eine ähnlich weitreichende Entscheidung handelt wie bei einer Zuständigkeitsübertragung auf die EU. Denn jeder weitere Beitritt ändert in maßgeblicher Weise das Gesicht der Europäischen Union und hat entscheidenden Einfluss auf die gesamte weitere Entwicklung der europäischen Familie. Zudem sind Erweiterungsschritte der Europäischen Union - auch hier wieder im Unterschied zur herkömmlichen Gesetzgebung auf Bundesebene - politische Entscheidungen, die grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden können. Deshalb ist es angemessen, vor derart weitreichenden Entscheidungen das deutsche Volk unmittelbar zu befragen.

Leider ist es mir zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, eine Aussage über Inhalte von zukünftigen Koalitonsverträgen zu machen. Zuerst muss es der CSU gemeinsam mit der CDU gelingen, bei den kommenden Bundestagswahlen stärkste Kraft in Deutschland zu bleiben. Dann erst können die Sondierungsgespräche mit möglichen Koalitionspartnern beginnen. Erst ganz am Ende der Verhandlungen, wenn die gemeinsame Schnittmenge der jeweiligen Regierungsprogramme ausgearbeitet wurde, wird man beginnen, über Einzelaspekte wie der Haltung zu Volksabstimmungen zu verhandeln.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB

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