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Frage von Matthias P. •

Frage an Peter Hofelich von Matthias P. bezüglich Wirtschaft

Geben Sie hier Ihre Frage ein.+ Werden Sie im Falle Ihrer Wahl sich dafür einsetzen, dass für Feuerwehrbeamte die vorgezogene Altersgrenze von 60 Jahren wieder eingeführt wird ?

+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?

+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Regelungen des Landesbeamtengesetzes bezüglich der Altersgrenze, der Feuerwehrzulage, der Heilfürsorge, der Versorgung und der Dienstkleidung nicht an die Beamten des Einsatzdienst der Feuerwehr, sondern an den Beamten des feurwehrtechnischen Dienstes gekoppeltwird und die Feuerwehrbeamten damit den Polizeibeamten gleichgestellt werden ?

+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass auch in Baden-württemberg die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 im Feuerwehrgesetz umgesetzt wird, dass hauptberufliches Feuerwehrpersonal in Städten ohne Berufsfeuerwehren, die Einsatzdienst versehen, verbeamtet werden ?

+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz - wie in einigen anderen Bundesländern (z.B. in Bayern) geregelt- in Gemeinden ab 50.000 Einwohner mit einer ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Pöllmitz,

nachfolgend hinter den Fragen meine Antworten. Bitte um Nachsicht für die Bearbeitungszeit....besten Gruß, Peter Hofelich

+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?

Dynamisierung ´ja´, ruhegehaltsfähig eher ´nein´

+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass die Regelungen des Landesbeamtengesetzes bezüglich der Altersgrenze, der Feuerwehrzulage, der Heilfürsorge, der Versorgung und der Dienstkleidung nicht an die Beamten des Einsatzdienst der Feuerwehr, sondern an den Beamten des feurwehrtechnischen Dienstes gekoppelt wird und die Feuerwehrbeamten damit den Polizeibeamten gleichgestellt werden ?

Gleichstellung ´ja´, aber Vorbehalt nicht-hoheitliche Aufgaben.

+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass auch in Baden-württemberg die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 im Feuerwehrgesetz umgesetzt wird, dass hauptberufliches Feuerwehrpersonal in Städten ohne Berufsfeuerwehren, die Einsatzdienst versehen, verbeamtet werden ?

Nein. Nicht als Verpflichtung. Das ist auch kommunale Zuständigkeit !

+ Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz - wie in einigen anderen Bundesländern (z.B. in Bayern) geregelt- in Gemeinden ab 50.000 Einwohner mit einer ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden ?

Sicher debattierbar. Aber auch will ich nicht ohne Not in die kommunale Zuständigkeit und Selbstverwaltung eingreifen, die mir sehr wichtig ist.