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Peter Hintze
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Frage von Hans-Ulrich G. •

Frage an Peter Hintze von Hans-Ulrich G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hintze,

das Bundesverfassungsgericht hat die Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Warum stellt sich ihre Partei bei der kommenden Wahl dagegen und akzeptiert eine höchst richterliche Entscheidung nicht ?
Wie ist ihre Meinung dazu ?.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Groß,

die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird von der Union selbstverständlich akzeptiert. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber für die Änderung des Wahlrechts bewusst eine lange Frist bis Mitte 2011 gesetzt. Das Gericht spricht selbst von der „hohen Komplexität des Regelungsauftrags“. Ich bin der Auffassung, dass Qualität, Fairness und Rechtssicherheit hier vor Schnelligkeit gehen. Daher halte ich es für richtig und verantwortungsbewusst, die Änderung in die Hände des am 27. September neu zu wählenden Parlaments zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze