(...) Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei werden ausdrücklich ergebnisoffen geführt. Ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union kommt nur dann in Betracht, wenn die Türkei in der Lage ist, alle mit einer Mitgliedschaft in der EU verbundenen Verpflichtungen einzuhalten, und die EU zudem aufnahmefähig ist. Dazu gehören die strikte Einhaltung der Menschenrechte, der Schutz von Minderheiten und eine weitere Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen. (...)
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