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Peter Hintze
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Frage von Wolfgang G. •

Frage an Peter Hintze von Wolfgang G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Hintze,
mir gehören 2 Gebäude in Wuppertal, Fr. - Ebertstr. 132a und im Briller Viertel Goebenstr. 16, die unter Denkmalschutz stehen und 1900 erbaut wurden mit ca. 400 und knapp 1.000 qm.
Die Deckenhöhe in der Goebenstr. liegt bei 4,40 m, Außendämmung nicht möglich, weil behauener Sandstein.
Um ein Stück unabhängiger vom Gas zu werden, die Nebenkosten zu senken und zur Reduzierung des CO 2 Ausstoßes beizutragen, möchte ich hauptsächlich eine solarthermische Anlage, zusätzlich Photovoltaik installieren lassen.Das Geld will ich gerne aus eigener Tasche bezahlen.Diese Anlagen werden gefördert, für Denkmäler allerdings verboten, bei denen aber die höchsten Heizkosten anfallen. / Wie wollen die Ämter für Denkmalschutz in NRW diese Haltung aufrecht erhalten, wenn in 50 Jahren kein Gas mehr da ist? Und aktuell: der Denkmalschutz verbietet die Anlagen, gibt aber keine Antwort für Lösungen, insbesondere, wie die Kosten zu tragen sind.

Ich finde, hier muss da Gesetz geändert werden. Darum bitte ich Sie.

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gilde,

haben Sie Dank für Ihr Mail, in dem Sie mir Ihr denkmalschutzrechtliches Problem schildern. Aufgrund eines technischen Übermittlungsproblems komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Ich bitte, mir die Verzögerung nachzusehen.

Ich vermag Ihr Unverständnis im Hinblick auf die Entscheidung der Denkmalbehörde nachzuvollziehen. Allerdings bin ich sehr skeptisch, ob Ihrem Anliegen - d.h. eine Änderung des einschlägigen Denkmalschutzgesetzes NRW, die es Ihnen ermöglichen würde, eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Objekt zu installieren - Rechnung getragen werden kann. Denn ich vermute, dass eine denkmalschutzrechtliche Privilegierung von Photovoltaikanlagen im Widerspruch zu den grundlegenden Wertungen und zur Systematik des geltenden Denkmalschutzrechts stünde und daher kaum zu rechtfertigen wäre.

So stehen Veränderungen von Baudenkmälern nach den Bestimmungen des § 9 des Denkmalschutzgesetzes NRW grundsätzlich unter dem Vorbehalt ihrer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde. Zwar kennt das nordrhein-westfälische Denkmalschutzrecht kein generelles Verbot, Photovoltaikanlagen auf Baudenkmälern zu installieren. Die Installation ist jedoch präventiv untersagt. Der Denkmalbehörde wird somit ein Instrument in die Hand gegeben, über jede Veränderung von Baudenkmälern im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der baulichen Situation und der Bedeutung des Denkmals gesondert zu entscheiden. Auf diese Weise ist es möglich, die Belange des Denkmalschutzes und des Eigentümers einzelfallbezogen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Nach § 9 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW hat der Eigentümer einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt . Mit einer Privilegierung bestimmter Veränderungen wie der Installation von Photovoltaikanlagen würde der Behörde die Möglichkeit genommen, eine die konkrete bauliche Situation ausreichend berücksichtigende Entscheidung zu treffen. Darüber hinaus würde die Privilegierung bestimmter Veränderungen automatisch schwierige Fragen im Hinblick auf eine mögliche Privilegierung anderer, ähnlich eingreifender Veränderungen nach sich ziehen.

Ich empfehle Ihnen, die von Ihnen angestrebten Energiesparmaßnahmen noch einmal mit der Denkmalbehörde zu erörtern und sich durch die Behörde beraten zu lassen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall in Betracht kommen. Möglicherweise stehen auch für Sie interessante Alternativen (Heizungsanlage, verbesserte Wärmedämmung der Fenster) zur Verfügung. Da die Frage einer mit dem Denkmalschutz verträglichen Energieoptimierung eine immer aktueller werdende Frage des Denkmalschutzes ist, gehe ich davon aus, dass die Denkmalbehörde gerne bereit ist, Ihnen mit Rat zur Seite zu stehen .

Ich wünsche Ihnen für Ihr Vorhaben viel Erfolg und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze