Frage an Peter Hintze von Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hinze,
Prof. Rupert Scholz hat in der heutigen Ausgabe der Bild-Zeitung vor dem Ankauf der Steuerdaten-CD gewarnt. Es könnte der Tatbestand der Hehlerei erfüllt sein. Ich bin etwas irritiert. Denn gerade ein Staatsrechtler muss doch wissen, dass zur Erfüllung des Tatbestandes eine fremde bewegliche Sache gehört. Steuerdaten sind aber keine Sachen im Sinne des § 259 StGB. Vielmehr könnte eine Beihilfe zum Ausspähen von Daten gem. § 202 a StGB vorliegen. Der Staat kann sich jedoch auf den rechtfertigenden Notstand gem. § 34 StGB berufen. Im Gegensatz zu dem Anspruch des Staates auf rechtmäßige Steuereinnahmen dürfte das geschützte Rechtsgut der Leute, die ihr "Schwarzgeld" vor dem Zugriff des Staates retten wollen, zurücktreten.
Falls Sie mir diesbezüglich nicht antworten können, bitte ich um Weiterleitung der Mail an Herrn Scholz.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schmidt

