(...) das aktuell in den Ausschüssen beratene Begleitgesetz ist inzwischen mehrfach ergänzt worden und stärkt nun deutlich die Rechte des deutschen Bundestages in EU- Angelegenheiten. Damit wird den entscheidenden verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen. (...)
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