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Frage von Ulrich O. •

Frage an Peter Gauweiler von Ulrich O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

wie Spiegel Online und Abgeordnetenwatch berichteten, fehlten Sie in den vergangenen drei legislaturperioden bei mindestens 30% der untersuchten namentlichen Abstimmungen. Seit der Bundestagswahl blieben sie sogar 58% aller Abstimmungen fern.

Gleichzeitig fallen Sie mit enorm hohen Nebeneinkünften auf - derzeit gibt Abgeordnetenwatch Ihre Nebeneinkünfte mit mindestens 509.000 Euro an, kein anderer BT Abgeordneter erreicht hier höhere Summen. Grob überschlagen handelt es sich bei diesem Betrag um das Vierfache Ihrer Abgeordnetendiäten.

Erlauben Sie mir Ihnen also (als Beamter, der tatsächlich seine Arbeitszeit an seiner Arbeitsstelle verbringen muss und dessen Nebentätigkeiten explizit genehmigungspflichtig sind) folgende Fragen zu stellen:

- Steht bei ihnen die Ausübung des Mandats tatsächlich „im Mittelpunkt der Tätigkeit“, wie es das Abgeordnetengesetz verlangt? Finanziell ist dies bereits nicht mehr gegeben.

- Können sie ihren Pflichten als Volksvertreter nachkommen? In der Geschäftsordnung des Parlaments heißt es: "Mitglieder des Bundestages sind verpflichtet, an den Arbeiten des Bundestages teilzunehmen." Dazu zählen insbesondere Plenar- und Ausschusssitzungen. Wie erklären Sie diesbezüglich Ihre hohen Fehltage bei namentlichen Abstimmungen?

- Erbringen sie tatsächlich eine „angemessene Gegenleistung“ (Abgeordnetengesetz) für das Geld, das sie mit ihren Nebentätigkeitem verdienen?

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