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Peter Gauweiler
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Frage von Renate S. •

Frage an Peter Gauweiler von Renate S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

ich habe eine Familie mit zwei Kinder und einen berufstätigen Ehemann. Ich selbst arbeite nicht da ich Einnhamen aus Miete beziehe die ich nämlich mir so gedacht habe. Durch die Einnahmen kann ich mich selbst um meine Kinder sorgen und gut über die Runden kommen ohne dem Staat auf Lasten zu fallen. Für die Wohnung zahle ich ja schon Steuern,Grundsteuer und Nebenkosten. Jetzt sagt auch noch die Krankenkasse ich muss mich selbst Freiwillig-Versichern und den Beitrag selbst bezahlen da ich Einnahmen beziehe.

Wo bleibt die Gerechtigkeit, da kümmert man sich um gut durch das Leben zu kommen und nicht vom Staat abhängig zu sein, doch man wird zu Kasse gebeten?

Mit freundlichen Grüßen

Renate Sofronieska

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Sofronieska,

durch die Gesundheitsreform 2007 der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt besteht seit dem 1.1.2009 eine generelle Versicherungspflicht und ein grundsätzliches Versicherungsrecht. Ziel der Reform war unter anderem den überproportionalen Anstieg an Nichtversicherten zu stoppen und ihnen Zugang zu einer Versicherung zu ermöglichen. Um dieses Ziel erreichen zu können hatte die damalige Regierung beschlossen, die Krankenversicherungspflicht auf sämtliche Einkünfte zu erweitern. Dies betrifft grundsätzlich alle Personen, die bis dato aus verschiedenen Gründen weder privat noch gesetzlich versichert waren.
Um familienversichert zu bleiben, dürfen, nach §10 SBG V, die regelmäßige Einkünfte nicht mehr als ein Siebtel der monatliche Bezugsgröße (§ 18 SGB V) überschreiten. Das entspricht im Jahr 2009 360€. Da Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen nach der Reform ähnlich wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeitbehandelte werden, sind sie seit der Gesundheitsreform von 2007 auch für die Feststellung der Krankenversicherungspflicht und die Bemessung der Beitragshöhe relevant.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler