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Peter Gauweiler
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Frage von Dieter H. •

Frage an Peter Gauweiler von Dieter H. bezüglich Recht

hallo herr gauweiler,
wie stehen Sie zum thema moschee in der kochelseestr..unser nicht sehr geschätzter oberbürgermeister ist ja leider dafür.meiner meinung nach müsste die einrichtung schanzenbachstr.genügen,und was kann man noch dagegen tun,der bürger wird leider nicht gehört.
vielen dank
dieter helmer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Helmer,

die Rot- Grüne Stadtregierung will die Moschee in Sendling ohne Bebauungsplanverfahren genehmigen. So geht das nicht. Die Errichtung einer Moschee ohne Bebauungsplanverfahren und nur mit einfachem Bauantrag steht im Widerspruch zu der bisher an gleicher Stelle geübten rigiden Verwaltungspraxis. Wenn auf der anderen Seite bei „Otto-Normal-Verbraucher“ am Gotzinger Platz bisher selbst kleine bauliche Änderung bereits aus Gründen des Denkmalschutzes für „nicht genehmigungsfähig“ erklärt wurden, ist es schwer nachvollziehbar, daß für eine Großmoschee andere Anforderungen gelten sollen. Ich halte deshalb die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für unvermeidlich. Der Plan der Stadt, das Projekt mit einfachem Bauantrag zu genehmigen, ist rechtswidrig. Ich habe in zwei Schreiben an den Regierungspräsidenten meine Einwände gegen das Verfahren erhoben. Die Regierung von Oberbayern muß nun als Entscheidungsbehörde diese Entscheidung der Stadt beanstanden und aufheben. Gleichzeitig habe ich mich in dieser Angelegenheit an den bayerischen Innenminister Beckstein gewandt, der mit mir diese Sachfrage in einem persönliches Gespräch erörtern möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler