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Frage von Heinrich R. •

Frage an Peter Gauweiler von Heinrich R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gauweiler,

ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht gegen die Lissabonverträge stimme ich voll zu und wünsche Ihnen viel Erfolg! Die Aushöhlung unseres demokratischen Rechtsstaates ist doch längst im Gange. Ich möchte Ihnen dazu meine allerbittersten Erfahrungen schildern: Durch Pachtstreitigkeiten mit meinem Verpächter , eines 500 ha Ackerbaubetriebes, kam es zu einer Doppelung des Flächenprämienantrages. Diese Dopplung hat die Auszahlung der Ackerprämie an mich ausgesetzt, obwohl ich als Pächter mit aller Verantwortung und allem Einsatz gewirtschaftet habe. Ein BGH Urteil anderer Fälle hatte bereits bestätigt, dass der tatsächliche Bewirtschafter Anspruch auf die Prämie hat. Trotzdem beruft sich der zuständige Landkreis auf eine EG- Verordnung, die mich einer fehlerhaften Antragsstellung bezichtigt und sogar eine Sanktion verfügen läßt, die mich verdonnert die Prämie von 140 000 € zurückzuzahlen, die nie bekommen habe. Das geschiet ohne Staatsanwalt und ohne Gerichtsverhandlung. Widerspruch und Klage wurden fristgerecht eingereicht. Seit drei Jahren warte ich auf einen tTermin vor dem Verwaltungsgericht. Die Bank hat mir die Kredite gekündigt und die Zwangsvollstreckung meines Gehöfts stet an.
Die Gerichtkosten kann ich nicht mehr tragen und meine Nerven liegen blank. Meine Frage zu dieser Sache: Kann eine EG- verordnung ein deutsches BGH-Urteil so untergraben, dass ich meiner Existens beraubt werde. Wie verhält sich soetwas mit der Deutschen Verfassung?

Mit freundlichen Grüßen
Heinrich Räke

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Antwort ausstehend von Peter Gauweiler
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