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Frage von Peter R. •

Frage an Peter Danckert von Peter R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Dr. Dankert,

von Ihnen als Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung glaube ich eine erschöpfende Antwort auf folgende Frage zu erhalten.

Als Mitglied einer Erbengemeinschaft, die im Rahmen eines Restitutions-Verfahren wieder Eigentümer einer Liegenschaft ist, bin ich von einer Entscheidung des Bauamtes Königs Wusterhausen betroffen. Diese Entscheidung kann meiner Auffassung nach nicht im Sinne des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes sein.

Alteigentümer von Grundstücken sind nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz verpflichtet Aufbauten, wozu auch Bodenbefestigungen gehören, vor der Übernahme durch erhebliche finanzielle Mittel gegenüber dem bisherigen Nutzer zu entschädigen.

Nachdem die Erbengemeinschaft alle Zahlungen geleistet hat, die Übernahme der Liegenschaft und eine gewerbliche Weiternutzung erfolgte, ohne bauliche Veränderungen am Objekt durchzuführen, wird das zurück übertragene Land durch das Bauamt zum Außenbereich erklärt und der Erbengemeinschaft trotz der vorangegangenen finanziellen Belastungen die weitere Nutzung in der bisherigen Form verwehrt.

Welchen Wert hat das Sachenrechtsbereinigungsgesetz und welchen Schutz hat daraus die Erbengemeinschaft?

Wie können Sie das Verhalten des Bauamtes Königs Wusterhausen verständlich erklären?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Rothermund

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rothermund,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30.11.2007, mit der Sie mich über eine Entscheidung des Bauamtes Königs Wusterhausen informieren, die aus Ihrer Sicht nicht dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz entspricht.

Dieser Fall bedarf einer gründlichen Prüfung und weitergehender Information. Ich halte abgeordnetenwatch.de aus diesem Grund nicht für das geeignete Forum, um Ihnen an dieser Stelle zu antworten. Ich möchte Sie daher bitten, sich direkt mit meinem Wahlkreisbüro in Königs Wusterhausen in Verbindung (Tel. 03375 / 526171 oder peter.danckert@wk2.bundestag.de ) zu setzen, wo sich mein Mitarbeiter Ihrem Anliegen annehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert