Portrait von Peter Danckert
Peter Danckert
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Danckert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Helmuth K. •

Frage an Peter Danckert von Helmuth K. bezüglich Recht

Laut EU-Recht darf sich jeder EU-Bürger in jedem EU-Land niederlassen, und wenn er will, auch dort arbeiten.

Warum kennt man im Landkreis Teltow-Fleming diese EU-Richtlinien nicht?

Warum werden EU-Bürger wie NICHT-EU-Bürger behandelt?

Warum müssen ausländische EU-Bürger, die ihren Lebensabend in TF verbringen wollen, neben einem Reisepass (ist verständlich) auch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, einen Nachweis des Aufenthaltszweckes 2 aktuelle biometrische Passfotos und eine Bestätigung des letzten Arbeitgebers beibringen?

Portrait von Peter Danckert
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köhrer,

als Stellv. Mitglied des Innenausschusses und zuständig für den Haushalt des Bundesministerium des Innern kann ich Ihnen zu Ihrer Nachfrage folgendes mitteilen:

Der Aufenthalt von EU-Bürgern richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. In § 5a des FreizügG/EU findet sich eine abschließende Auflistung der Dokumente, die dabei von der Behörde verlangt werden dürfen:

Stets erforderlich ist demnach ein Reisepass oder Personalausweis.

Wenn der Betreffende abhängig beschäftigt arbeitet, ist ein Nachweis des Arbeitgebers oder eine Einstellungsbestätigung notwendig.

Wenn der Betreffende selbständig arbeitet, muss ein Nachweis über seine selbständige Tätigkeit erbracht werden.

Wenn er nicht erwerbstätig ist, muss er einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verlegen.

Im Rahmen des Familiennachzugs können zusätzlich Nachweise über das Bestehen familiärer Beziehungen verlangt werden.

Weitere Dokumente dürfen nicht verlangt werden. Wenn die Behörden in Teltow-Fläming das tun, so sollten Sie unter Berufung auf die genannte Norm direkt bei der Behörde nachfragen, wie sie ihr Verhalten erklärt. Gegebenenfalls wird auch Rechtsschutz gewährt.

Ich selbst habe mich bereits persönlich an Herrn Landrat Peer Giesecke gewandt mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts, was er mir zugesagt hat.

In der Hoffnung, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte, verbleibe ich
mit freundlichem Gruß

Ihr Dr. Peter Danckert