
(...) Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung des Bundestagswahlrechts aufgetragen hat, um das Problem des „negativen Stimmgewichts“ zu beseitigen. Die CDU/CSU-Fraktion hat ihre Hausaufgaben gemacht und maßgeblich an einem verfassungskonformen Gesetzentwurf durch die Regierungskoalition mitgewirkt. (...)