(...) Zu den Ausführungen des Generalanwaltes am EuGH Damaso Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache C 267/06 ist festzustellen, dass auch das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17.07.2002 zur Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes geurteilt hat, dass eingetragene Lebenspartnerschaften keine Ehe sind. Die beiden Institute – Ehe und Lebenspartnerschaft- sind nicht austauschbar, weil sich der Adressatenkreis, an den sich die Lebenspartnerschaft richtet, nicht den der Ehe berührt. (...)
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