(...) leider muss ich Ihnen mitteilen dass es wohl tatsächlich so gelagert ist, dass Sie als Bezieherin von Leistungen nach dem SGB II für Ihre Schwerbehinderung mit den Buchstaben B; G; RF und H keinen rechtlich verankerten Anspruch auf Mehrbedarf haben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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