Paul Lauer
FDP
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Frage von Dietmar F. •

Frage an Paul Lauer von Dietmar F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Lauer,

in unserer Region beschäftigt das Thema des Anbaus der genmanipulierten Organismen nicht nur die Landwirte. Südbaden ist ein Zentrum der Samenzüchtung für viele Kulturpflanzen.
Die Vorstellungen der CDU in diesem Bereich laufen darauf hinaus, dass der Anbau genveränderter Pflanzen erlaubt wird und das die Haftung für evtl. Schäden nicht vom Verursacher, sondern von einem Fond getragen werden soll.
Wie erklären Sie in diesem Falle die Abkehrung von der sonst von Ihnen propagierten Eigenverantwortung der Unternehmen und des Prinzips der Verursacherhaftung? Wie garantieren Sie dass die Kosten für evtl. Schäden nicht schlussendlich doch vom Steuerzahler getragen werden müssen? Wie garantieren Sie dass Landwirte unbürokratischen Ersatz für Schäden erhalten, die ihnen durch den Anbau von genveränderten Organismen entstehen? Wie Berechnen Sie diese langfristigen und schwer bezifferbaren Schäden, wenn z.B. ein BioLandwirt mit Direktvermarktung seine Produkte nicht mehr als BioWare verkaufen kann und so seine komplette Kundschaft für immer verliert? Oder wenn ein Imker seinen Honig nicht mehr verkaufen kann, weil im Honig genveränderte Pollen nachgewiesen worden sind? Für Bienen sind die Abstandsregelungen doch eindeutig zu gering ... Wie lang sind diese Entschädigungszahlungen geplant? Denn ein BioLandwirt oder Imker, dessen Flächen im "Einzugsgebiet" von Genpollen l iegen, kann seine Existenz aufgeben. Ist die Industrie bereit, aus dem Entschädigungsfonds diesem Landwirt eine lebenslange Rente zu garantieren und ihm seinen Hof zum Marktwert abzukaufen, zuzüglich einer Entschädigung für die verlorene Existenz?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ferger,

da ich kein Experte im Bereich Grüne Gentechnik bin, beschränke ich mich auf einige grundsätzliche Anmerkungen:

1. Grüne Gentechnik ist für mich kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zum Zweck. Schlussfolgerung: Kann die Grüne Gentechnik ihre Nutzenversprechen einhalten, dann befürworte ich auch ihren Einsatz, wenn das Produzenten und Verbraucher wollen. Aus der bisherigen Diskussion und aus der Entwicklung in der Praxis schließe ich, dass es in einigen Bereichen sinnvolle Ansätze gibt und der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen weltweit zunimmt und auf Akzeptanz stößt.

2. Deswegen plädiere ich dafür, dass keine Anbaumethode einseitig bevorteilt oder benachteiligt werden darf. Das heißt, wenn sich die Produzenten in einer Region dafür entscheiden, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten, hat das meine Unterstützung. Gibt es keinen Konsens, müssen Wege gefunden werden, wie eine Koexistenz für beide Seiten möglich ist. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das geht, wenn beide Seiten wollen.

3. Zur Haftungsfrage: Wenn ein Produzent gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut und nicht die Prinzipien der guten fachlichen Praxis einhält, dann muss er auch selbst haften. Dies entspricht dem Prinzip der Eigenverantwortung. Das Problem aber ist, dass die deutsche Gesetzgebung bei der Haftungsfrage weit darüber hinausgeht und damit auch über die Vorgaben der EU-Freisetzungsrichtlinie. Die EU hat deshalb auch schon das deutsche Genetechnikgesetz kritisiert und insbsondere die darin enthaltene gesamtschuldnerische Haftung für Landwirte. Für Schäden, auf die ein Produzent keinen Einfluss hat, kann er auch nicht in Haftung genommen werden, und deshalb kann das Prinzip der Eigenverantwortung auch nicht gelten.

4. In diesem Zusammenhang muss meiner Ansicht nach auch berücksichtigt werden, dass alle gentechnisch veränderten Pflanzen ein abgestuftes Zulassungsverfahren durchlaufen, in dem die Risiken für Gesundheit, Umwelt und Eigentum streng geprüft werden. Schlussfolgerung: Hat eine Pflanze ein solches Zulassungsverfahren durchlaufen, sind Schäden weitgehend - manche Wissenschaftler sagen vollkommen - ausgeschlossen. Deswegen halte ich es auch für plausibel, in der Haftungsfrage auf eine Fondslösung zurückzugreifen. Das gilt auch für die von Ihnen beschriebenen Schadenfolgen: Gibt es belegbare, wissenschaftliche Beweise, dass solche Schäden eintreten könnten, dürften gentechnisch veränderte Pflanzen nicht zugelassen werden.

Mit freundlichem Gruß

Paul Lauer