Frage an Paul Lauer von Keny C. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Lauer,
am 21. Juli hat die Badische Zeitung in einem eindrücklichen Artikel mit dem Titel: „Besondere Tage, denen das Super-Ambiete fehlt“ darauf hingewiesen, dass Lesben und Schwule nahezu in der ganzen Bundesrepublik auf dem Standesamt „heiraten“ dürfen. Selbst in Bayern. Einzige Ausnahmen sind Baden-Württemberg (und selbst hier geht das in den kreisfreien Städten wie Freiburg, Karlsruhe oder Stuttgart auf dem Standesamt) und Thüringen.
Wie sehen Sie, als Mitglied einer sogenannten Bürger- und Menschenrechtspartei, den Wunsch mancher Schwulen- und Lesbenpaare, ebenfalls auf dem Standesamt das Bekenntnis für eine Homo-Ehe-Light abzugeben? Oder etwas zugespitzt formuliert: Soll dies weiterhin auf dem Landratsamt zwischen KFZ-Zulassungsstelle und Obstbauberatung stattfinden?