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Patrick Döring
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Frage von Cora von H. •

Frage an Patrick Döring von Cora von H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Döring,

hilfsweise dieser Mail erlaube ich mir Ihnen 2 Fragen zu stellen.

Sie verlangen von der CDU zu dem Koalitionsvertrag zu stehen (Interview vom 24.09.2012 WAZ) In diesem Zusammenhang interessiert mich sehr, weswegen die FDP genau das nicht tut. Schliesslich ist das Betreuungsgeld Bestandteil der Koalitionsvertrages, oder?

Noch viel wichtiger ist mir allerdings folgendes. In den letzten Tagen ist die Presse und auch die Nachrichten voll von Nebenjobs unserer Abgeordneten. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, wie das versteuert wird. Wie bei normalen Bürgern auch mit der Steuerklasse 6???

Mich wundert auch wie man all diese Jobs unter einen Hut bekommt, auch die notwendige Leistung betreffend.

Mit freundlichen Grüssen

Cora von Haeften

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau von Haeften, vielen Dank für Ihre Fragen.

Das Betreuungsgeld wird ab dem 1. August 2013 eingeführt. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt. Die christlich-liberale Koalition hat also das im Koalitionsvertrag vorgesehene umgesetzt.

Für Bundestagsabgeordnete gilt - wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch - alle Einkünfte werden besteuert bzw. müssen versteuert werden.

Die Einkünfte jeder Art, egal ob aus politischer oder privatwirtschaftlicher Tätigkeit unterliegen als Einnahmen aus "sonstiger selbständiger Arbeit" (i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) der Einkommensteuer. Dies gilt auch für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit, wie z.B. den Sitzungsgeldern in öffentlichen Gremien (z.B. Gemeinderäten o. Ä.), die als Aufwandsentschädigungen für Verdienstausfälle oder zeitliche Aufwendungen pauschal ausbezahlt werden. Bei Ehrenämtern gelten dieselben Steuerfreibeträge wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen.

Grundsätzlich nicht besteuert werden hingegen Reisekosten und Aufwandsentschädigungen, welche nur tatsächlich entstandene Kosten (Spesen) im Zusammenhang mit der Mandats- oder Berufsausübung abdecken. Im Falle einer solchen Steuerfreiheit sind die Kosten aber ebenfalls nicht mehr steuerlich absetzbar. Hierbei unterscheiden sich Abgeordnete jedoch nicht von anderen Bürgern mit mehreren Einkommensquellen oder zusätzlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Döring, MdB