Die Polizei soll bald auch Gesichter-Suchmaschinen wie Clearview und Überwachungs-KI wie Palantir nutzen. Werden Sie für oder gegen den Gesetz-Entwurf stimmen? Ich bitte um eine klare Auskunft.

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen angesprochenen Initiativen befinden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Sie sind weder im Bundeskabinett beschlossen noch in den Bundestag eingebracht worden. Einen finalen Gesetzentwurf, mit dem sich das Parlament befassen könnte, gibt es also noch nicht.
Zudem geht es in den laufenden Überlegungen nicht um den Einsatz von „Palantir“ oder einer bestimmten Software. Vielmehr soll den Strafverfolgungsbehörden – insbesondere in der Terrorismusabwehr – die Möglichkeit eröffnet werden, Datenanalysen effizienter und rechtssicher durchzuführen. Das Verfahren ist dabei bewusst technik- und ergebnisoffen ausgestaltet. Sollte das Gesetz zu gegebener Zeit im Bundestag beraten werden, können also auch deutsche und europäische Anbieter berücksichtigt werden.
Für mich steht fest: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein unbescholtener Bürger zufällig in einer Terrorismus-Datenbank erfasst wird, ist extrem gering. Demgegenüber sind die Chancen, mit moderner Datenanalyse schwere Straftaten aufzuklären und terroristische Gefahren rechtzeitig zu verhindern, sehr hoch. Ich begrüße daher diese Bestrebungen.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig