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Pascal Kober
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Frage von Elisabeth H. •

Frage an Pascal Kober von Elisabeth H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kober,

diesen Herbst steht die Abstimmung zum Masernschutzgesetz an. Kennen Sie die Stellungnahme der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung"? Sie finden sie unter folgendem Link:
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Masernschutzgesetz%20-%20Stellungnahme%20Kabinettsentwurf.pdf

Auch der deutsche Ethikrat spricht sich gegen eine allgemeine Impfpflicht aus (siehe entsprechende Veröffentlichungen).

Bitte lassen Sie nicht zu, dass der Staat einen so intimen Eingriff in den individuellen Körper vorschreiben kann - das ist (verkürzt) eine Verletzung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre E. H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage zum Masern-Schutzgesetz.

In der Tat haben mich eine Vielzahl von Statements erreicht, darunter ca. 30 Stellungnahmen von relevanten Verbänden, u.a. von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), der Bundesärztekammer (BÄK), dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)/Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM). Diese und weitere Sachverständige wurden auch in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 23. Oktober 2019 gehört. Zahlreiche Experten haben sich dabei für die im Masernschutzgesetz dargelegten Maßnahmen ausgesprochen.

Seit Menschengedenken sind Infektionen eine der Hauptursachen von Krankheit und Tod. Eine Erkrankung an Masern ist dem Risiko lebenslanger Folgeschäden verbunden. Kommt es zu einer Gehirnentzündung, hat diese bei 20 bis 30 Prozent der Erkrankten eine geistige Behinderung oder Lähmung zufolge, weitere 10 bis 20 Prozent der Erkrankten sterben gar an dieser Gehirnentzündung. Impfungen wiederum werden von den medizinischen Wissenschaften als eine der besten präventiven Maßnahmen der Gesundheitsversorgung überhaupt angesehen. Es muss daher unser Ansinnen sein, die Masern, aber auch Mumps, Röteln und andere Infektionskrankheiten, für die es einen Impfschutz gibt, endlich auszurotten, wie dies glücklicherweise bereits bei den Pocken gelungen ist – bei der Kinderlähmung sind wir weltweit auf einem guten Weg.

Das Ansinnen, beklagenswertes Leid und Tod in Deutschland aber auch weltweit zu verhindern, gilt es freilich aufzuwiegen mit dem Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit. Eine Impfpflicht konnte und kann daher nur in Frage kommen, nachdem andere, mildere Maßnahmen, die zu geringe Durchimpfungsrate der Bevölkerung mit gleicher Sicherheit auf ein notwendiges Maß zu erhöhen, nicht zum Erfolg geführt haben.

Es ist meine Auffassung, dass in der Tat die anderen, niederschwelligeren Maßnahmen, die zur Durchimpfung führen sollten, welche über die Jahre seit der Verfügbarkeit des Impfstoffes im Jahre 1963 angewandt wurden, eben nicht ausgereicht haben und deshalb die Einführung einer Impfpflicht notwendig wurde.

Eine allgemeine Impfpflicht wurde durch das Masernschutzgesetz allerdings nicht eingeführt. Eingeführt wurde hingegen eine Impfpflicht für Personen in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen, wie etwa Kindertagesstätten. Begründet wurde dies damit, dass andernfalls andere dort befindliche Personen, die aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht geimpft werden können (beispielsweise kleine Kinder, oder solche mit bestimmten Vorerkrankungen), einem erheblichen Infektionsrisiko ausgesetzt würden.

Ich sehe es als meine Aufgabe, die Interessen von Eltern, die eine Impfung als intimen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ablehnen, den Rechten derjenigen gegenüberzustellen, die ein Interesse an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib und Leben haben. Ob der minimalen Risiken einer Impfung bei enormen Risiken einer Erkrankung halte ich die Regelungen des Masernschutzgesetzes für angebracht und notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

 

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