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Pascal Kober
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Pascal Kober von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kober,

unsere Familie ist seit 13 Jahren vom Elternunterhalt betroffen. Der Haftungszeitraum könnte noch für weitere Jahrzehnte andauern. Meine Schwiegermutter bezieht Eingliederungshilfe für Behinderte. Neben umfassenden und regelmäßigen Einkommens- und Vermögensprüfungen stehen ständige Auseinandersetzungen mit dem Sozialhilfeträger auf dem Programm. Das ist für unsere Familie enorm belastend, kostet Kraft und zehrt an den Nerven. Leistung lohnt sich nicht mehr, da über der individuellen Freigrenze 50% des Nettoeinkommens für den Elternunterhalt verwendet werden muss.

Lt. Koalitionsvertrag sollen Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet werden (100T€ Grenze).

Eine reine Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, nach aktuellem Stand, würde bedeuten:
1. Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, falls die Eltern Hilfe zur Pflege beziehen (100T€ Grenze, was ich begrüße).
2. Keine Einschränkung beim Sozialhilferückgriff auf volljährige Kinder, falls die Eltern Eingliederungshilfe für Behinderte beziehen (weiterhin Elternunterhalt, was ich ungerecht finde).

Dies würde zu einer enormen Schlechterstellung der volljährigen Kinder von Eltern mit Behinderung und deren Familien führen.

Wäre Ihrer Meinung nach eine Gleichbehandlung Angehöriger von Pflegebedürftigen (Hilfe zur Pflege) und Angehöriger von Behinderten (Eingliederungshilfe) bei der geplanten Entlastung beim Unterhaltsrückgriff nicht erstrebenswert und gerechter? Werden Sie sich als Obmann der FDP im Ausschuss für Arbeit und Soziales dafür einsetzen?

Bitte dazu um Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

U. P.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pfefferer,

haben Sie vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben zum Thema Elternunterhalt. Meine verspätete Antwort, die teilweise von den Ereignissen überholt sein dürfte, bitte ich zu entschuldigen.

Kinder von behinderten Eltern, welche Eingliederungshilfe erhalten, werden durch die Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) seit dem 1. Januar 2020 gar nicht mehr zu Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen. Die betreffende Bestimmung geht mithin über die Maßnahmen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes vom November 2019 hinaus. Beide Bestimmungen wurden und werden von der FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich befürwortet. Die finanzielle und mentale Belastung von Angehörigen, die Sie eindrücklich schildern, musste aus unserer Sicht an dieser Stelle dringend gelindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

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