(...) Die grüne Position in Bund und Ländern ist, dass die Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen gemäß den Handlungsempfehlungen der Landesjugendämter zunächst sozialpädagogisch erfolgen soll. Eine medizinische Untersuchung sollte nur in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag des Flüchtlings oder bei Verdacht auf Missbrauch auf gerichtliche Anordnung vorgenommen werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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