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Ottmar Schreiner
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Frage von Eduard G. •

Frage an Ottmar Schreiner von Eduard G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Vieleicht falsche Rubrick erwischt,egal,wollte mal ihre persönliche Meinung zu dem Beschluss des Bundespräsidialamtes dem Ex Bundespräsideten Wulff sein vorzeitiges Ausscheiden mit unseren Steuergelden so zu ermöglichen,
m.f.G Gross Eduard

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gross,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Die Kompetenz zur Erteilung eines Ehrensolds liegt nicht beim Bundestag oder der Bundesregierung. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Erteilung des Ehrensolds für den Bundespräsidenten durch das Bundespräsidialamt erfolgt. Die Erteilung des Ehrensolds kann somit nicht durch den Bundestag oder die Bundesregierung beeinflusst, aufgehoben oder geändert werden.

Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahren wie z.B.: Rücktritte von Amt des Bundespräsidenten, die bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht vorher- bzw. absehbar waren, hat sich gezeigt, dass das Gesetz einer Änderung bedarf.

Eine neue gesetzliche Regelung könnte beinhalten, dass die Dauer der Amtszeit sowie das Alter des Amtsinhabers bei der Berechnung der Bezüge berücksichtigt werden.

Dies bezieht sich auf den Ehrensold, nicht aber die Amtsausstattung. Die Amtsausstattung für ehemalige Bundespräsidenten und -kanzler ist meiner Ansicht nach notwendig, da sie auch nach Ausscheiden aus ihrem Amt in der Öffentlichkeit stehen und in diesem Rahmen weiterhin repräsentative Aufgaben wahrnehmen.

Sollte im Falle des Herrn Christian Wulff eine Beantragung der Amtsausstattung erfolgen und durch das Bundespräsidialamt eine Einstellung von Mitteln in den Haushaltsplan zu diesem Zweck erfolgen, so wird die SPD-Fraktion dies im Haushaltsausschuss ablehnen. Herr Wulff ist unehrenhaft aus seinem Amt geschieden und deswegen ist es nicht zu erwarten, dass er weiterhin repräsentative Aufgaben aufgrund seines ehemaligen Amtes wahrnehmen wird, so wie es bei den bisherigen Bundespräsidenten a.D. der Fall ist. Damit entfällt die Notwendigkeit einer weiteren Ausstattung mit den Privilegien eines ehemaligen Bundespräsidenten.

Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Schreiner