(...) die Sonderzahlung für Kinder wird auf das ALG-II angerechnet. Damit sind die Empfänger von Hartz-IV die einzige Personengruppe, die bei dieser Leistung nicht profitiert. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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