(...) Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag aufgetragen hat, eine Neuregelung binnen eines Jahres vorzulegen. Es gilt natürlich das informelle Recht des Kindes zu schützen und das des Vaters zu bewahren. Meiner Meinung nach hat das informelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes eindeutig vorrang!. (...)
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