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Oliver Keymis
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Frage von Thomas S. •

Frage an Oliver Keymis von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich habe nie die ÖR konsumiert noch möchte ich das inrgendwann. Die Regelung/Gesetz, welches meines Erachtens gegen Grundgesetz Artikel 5 verstösst, dass ich für die Möglichkeit der Nutzung bezahlen muss nur weil ich einen PC besitze. Das Geld, Ihre 60 Cent pro Tag, fehlen mir an anderer stelle die ich nicht nutzen kann um mir wirklich unabhängige private Nachrichten zu kaufen in Form von Zeitschriften, Zeitungen oder Internetangeboten die mit mehr Kompetenz recherchiert werden als die ÖR. Bürger möchten "Jeder bezahlt der auch Nutzt." Ab 2013 heisst es "Jeder zahlt selbst wenn man nicht nutzt."
- Warum weigert man sich eine Registrierung für den Internetdienst einzuführen und die Gebühr für Computer und Handy ähnliche Geräte zu streichen?
- Wie kann man sich als Bürger gegen die Kopfsteuer bzw Haushaltspauschale 2013 wehren wenn man keine Geräte zum Empfang besitzt?

*Unter einer Kopfsteuer versteht man eine Steuer, bei der jeder Steuerpflichtige den gleichen absoluten Steuerbetrag zahlt - ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse wie Einkommen, Vermögen, Familienstand, Leistungsfähigkeit, usw.
Aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1908: Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steiner,

vielen Dank für Ihre Zuschrift über "abgeordnetenwatch.de". Zu den von Ihnen gestellten Fragen nehme ich gerne wie folgt Stellung:

1. Wenn Sie aus sozialen Gründen die 60 Cent pro Tag, also 17,98 Euro Rundfunkgebühr pro Monat nicht zahlen können, stellen Sie bitte einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr, dieses Recht steht Ihnen heute zu und wird Ihnen auch künftig zustehen.

2. Mit der Einführung der neuen Rundfunkabgabe ab 2013 wird die gerätebezogene Gebühr abgeschafft, also die Extragebühren für, wie Sie es schreiben, "Computer und Handy ähnliche Geräte" wird gestrichen.

3. Es handelt sich bei der neuen Mediengebühr eben nicht um eine "Kopfsteuer", sondern um eine Abgabe pro Haushalt, egal wie viele Menschen dort leben und welche und wie viele rundfunkempfangstaugliche Geräte dort benutzt werden.

4. Wenn Sie ernsthaft verfassungsrechtliche Bedenken haben, so steht Ihnen das Recht zu, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und gegen dieses Gesetz eine Verfassungsbeschwerde schriftlich und mit Begründung einzureichen. Dies können Sie frei und ohne Anwalt tun. Wörtlich heißt es dazu im "Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht" unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html : "Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt." Die weiteren Bedingungen sind unter dem oben genannten Link nachzulesen.

Mit Dank für Ihre Zuschrift und

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keymis MdL