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Oliver Hildenbrand
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Frage von Thomas B. •

Werden Sie auch nach der Wahl sicherstellen, dass die Anzahl der Abgeordneten die 120 nicht übersteigt?

Das neue Wahlgesetz nimmt in Kauf dass durch Überhangmandate und dergleichen mehr als 120 Abgeordnete in den Landtag einziehen. Das halte ich für unseriös und kurzsichtig und geht zu Lasten der Wähler und Steuerzahler. Sowas läßt sich voraussehen und läßt sich erst wieder mühsam in der nächsten Wahlperiode nachbessern.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht. Die wichtigsten Änderungen sind: Die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts.

Wir Grüne verbinden mit dieser Reform ein klares Ziel: Der Landtag soll jünger, weiblicher und vielfältiger werden. Eine Vergrößerung des Landtags hingegen ist nicht das Ziel dieser Reform.

Nach dem Wahlgesetz ist für den Landtag von Baden-Württemberg seit jeher eine Mindestgröße von 120 Sitzen vorgesehen. Je nach Wahlergebnis kann die tatsächliche Zahl der Sitze darüber liegen - in der aktuellen Wahlperiode sind es 154 Sitze. Ein Blick auf die historische Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg seit 1952 zeigt, dass sich die Gesamtzahl zwischen 120 und 155 Sitzen bewegte.

Die Sitzverteilung im Landtag bildet das Wahlergebnis ab. Zu einer Vergrößerung des Landtags kommt es dann, wenn Überhangmandate entstehen. Die Entstehung von Überhangmandaten ist ein komplexer Prozess, der von vielen Faktoren abhängt. Die Verteilung der Erst- und Zweitstimmen, die Anzahl und Stärke der Parteien im landesweiten Ergebnis und in den verschiedenen Wahlkreisen spielen eine Rolle. Das neue Wahlrecht führt nicht per se zu einer Vergrößerung, zumal sich die Zahl der Überhangmandate auch dadurch reduziert, dass landesweit ausgeglichen wird und nicht in jedem Regierungsbezirk.

Wir Grüne wollen nicht spekulieren, sondern das Ergebnis der Landtagswahl abwarten. Dabei ist für uns klar: Sollte sich tatsächlich eine deutliche Vergrößerung des Parlaments ergeben, müssen wir korrigierend eingreifen - beispielsweise indem wir die Anzahl der Wahlkreise (und damit auch die Anzahl der direkt gewählten Abgeordneten) reduzieren oder indem wir eine strikte Begrenzung der Abgeordnetenzahl (mit der möglichen Folge, dass Direktkandidat*innen trotz starker Wahlkreisergebnisse nicht ins Parlament einziehen) festlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Hildenbrand

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