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Olav Gutting
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Frage von Marcus W. •

Frage an Olav Gutting von Marcus W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gutting,

wie den Medien zu entnehmen ist, fehlt Geld für neue Straßen und Schienen ( http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-09/21299864-zeitung-bund-fehlt-geld-fuer-neue-strassen-und-schienen-003.htm ).

Ich frage mich, wie das angesichts der zur Finanzierung der Verkehrswege eingeführten Lkw-Maut möglich ist.

Die Maut stellt eine Gebühr dar und darf demnach nicht wie Steuern für beliebige Zwecke verwendet werden.

Ich bitte Sie, mir zu erklären, für was die Gelder aus der Lkw-Maut in der Vergangenheit genutzt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Woida

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Woida,

für Ihre Anfrage vom 9. dieses Monats, die Sie über das Portal „Abgeordnetenwatch“ zum Thema „Mautgebühr“ an mich gerichtet haben, danke ich.

Lassen Sie mich folgende Feststellungen treffen:

Die Maut stellt eine streckenbezogene Benutzungsgebühr dar, deren Einführung 2005 vorgenommen wurde. Inzwischen gilt sie nicht nur für Bundesautobahnen, sondern wird auch auf vierspurigen Bundesstraßen mit Anbindung an Bundesautobahnen erhoben. Und als Gebühr ist sie zweckgebunden. Nach Abzug verschiedener Rechnungsposten wie beispielsweise für den Systembetreiber Toll-Collect floss bis einschließlich 2010 der überwiegende Anteil der Mauteinnahmen in die Verkehrsinfrastruktur von Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen.

Mit Verabschiedung des Haushalts 2011 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der Verteilung der Einnahmen aus der Mautgebühr vorgenommen und die Forderung des Koalitionsvertrages, einen geschlossenen Finanzierungskreislauf „Straße“ zu schaffen, in die Tat umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2011 an werden alle Einnahmen aus der Lkw-Maut der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft (VIFG) zufließen und von dort ausschließlich in den Straßenbau geleitet. Das bedeutet, dass für den Verkehrshaushalt 2011 ca. 4,5 Mrd. Euro an Einnahmen aus der Lkw-Maut zur Verfügung stehen. Diese Gelder dürfen nicht für andere Zwecke ausgegeben werden. Die Zweckbindung umfasst die Systemkosten, die Harmonisierungsmaßnahmen und die Investitionen. Projekte der Schiene und der Wasserstraße werden dann aus dem regulären Haushalt bedient. So wird sichergestellt, dass alle Mautmittel tatsächlich auch zweckgebunden eingesetzt werden, zum Vorteil derer, die die Maut aufbringen.

Zu den Systemkosten gehören unter anderem die an den Betreiber des Mauterhebungssystems Toll Collect GmbH zu zahlende Vergütung sowie die Verwaltungskosten des Bundesamtes für Güterverkehr BAG und der VIFG. Im Jahr 2011 sind Systemkosten in Höhe von 783 Millionen Euro im Bundeshaushalt vorgesehen.

Dem deutschen Güterverkehrsgewerbe ist im Zusammenhang mit der Einführung der streckenbezogenen Lkw-Maut ein jährliches Entlastungsvolumen in Höhe von 600 Millionen Euro zugesagt worden. Damit werden Maßnahmen, die als Harmonisierungsmaßnahmen bezeichnet werden, wie die Absenkung der Kfz-Steuer, Innovationsprogramme, das De-Minimis-Programm und ein Aus- und Weiterbildungsprogramm finanziert. Das Entlastungsvolumen wird jahresdurchschnittlich veranschlagt und beträgt für 2011 rund 548 Millionen Euro.

Für das Jahr 2011 ergeben sich dadurch Investitionen in die Bundesfernstraßen aus Mautmitteln in Höhe von 3.211 Millionen Euro.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig gedient zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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