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Frage von Antje B. •

Frage an Olaf Schulze von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst. Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.

WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Arbeitsplatzverlust ist mit Sicherheit ein einschneidendes Ereignis im Leben. Die Agentur für Arbeit legt hiernach einen entsprechenden Datenbestand an. Bei dieser Datenerhebung werden auch die durch Sie benannten Fragen gestellt. Nach meinem Kenntnisstand handelt es sich bei der angeführten Befragung um eine statistisch-methodische Erhebung. Diese findet auf rein freiwilliger Basis statt. Grundlage für die Erhebung der Daten ist das Sozialgesetzbuch VIII. Im § 281 des SGB VIII ist weiteres hinsichtlich der zu erstellenden Statistiken geregelt. Im Abs. 2 ist insbesondere der Migrationshintergrund geregelt.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schulze