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Olaf Scholz
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Frage von Bernd C. •

Frage an Olaf Scholz von Bernd C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Scholz,

Sie kandidieren am 20.02.2011 in Hamburg auf die Position des Bürgermeister.

Erklären Sie mir bitte und auch anderen, was das Hick-Hack im Bundesrat mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichturteils zu Hartz IV zu tun hat.

Gegenstand dieser Bundesverfassungsgerichtentscheidung war ausschließlich der ebenfalls durch den damaligen Bundesrat verbockte Regelsatz oder besser, die nicht vorhandene Transparenz bei der Ermittlung.

Das „Lohnabstandsgebot“ hat keinen Verfassungsrang und unterscheidet sich dadurch evident von der Gewährung eines menschenwürdigen Regelsatzes. Auch ist der finanzielle Ausgleich zwischen den Bundesländern und dem Bund von Bedeutung, nur ebenfalls nicht in der Entscheidung des BVerfG gefordert. Was soll also dieser ganze Unsinn.
Es geht zur Stunde schlicht und ergreifend um und nur um den Regelsatz. Sind Sie der Auffassung, dass eine Erhöhung von fünf, acht oder etwa elf Euro, wie von der SPD gefordert und diese nur der Kassenlage geschuldet, vor Armut schützen könnten?

Wie werden Sie sich bei der Abstimmung zu dieser erneuten verfassungswidrigen Regelsatzerhöhung bzw. Ermittlung als zukünftiger Bürgermeister der Hansestadt Hamburg und mitgestaltender Architekt der Agenda 2010 im Bundesrat verhalten?
Haben Sie aus Ihren Fehlern gelernt? Dann beweisen Sie es!

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Christiansen,

es ist zutreffend, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vor einem Jahr die nicht vorhandene Transparenz bei der Ermittlung der Regelsätze bemängelt bzw. die bisherige Berechnungsgrundlage als nicht verfassungsgemäß beurteilt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik entsprechend auch den Auftrag erteilt, mehr für die Bekämpfung von Armut und mehr zur Herstellung gleicher Bildungschancen für alle Kinder zu tun. Zudem sollten die Regelsätze nachvollziehbar und transparent berechnet werden.

Neben der Sicherstellung der Teilhabechancen von Menschen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende leitet sich daraus für uns auch der Anspruch ab, Menschen aus der Abhängigkeit von staatlichen Sozialtransfers zu lösen. Mehr Menschen müssen aus eigener Kraft für sich und ihre Familien sorgen können. Daher setzen wir uns auch im Zusammenhang der Verhandlungen zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils für Mindestlöhne und für gleiche Bezahlung von Zeitarbeitern wie der jeweiligen Kernbelegschaft nach kurzer Einarbeitungszeit ein.

Ich hoffe sehr, dass es uns bald gelingt, hier doch noch zu einem akzeptablen Kompromiss zu kommen, damit endlich auch Klarheit für die Betroffenen herrscht.

Mit freundlichen Grüßen.

Olaf Scholz

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